Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HS SERVICE GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
1.1. Die HS Service GmbH erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen IT-Services und Entwicklungs- und Anpassungsleistungen (nachfolgend zusammenfassend “Leistungen" genannt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend zusammenfassend "AGB" genannt) regeln die Erbringung der Leistungen durch HS Service GmbH bei IT-Projekten im Rahmen von Dienstverträgen.
Bei Werkverträgen gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen für Werkverträge (nachfolgend "BBW" genannt).
1.2. Die HS Service GmbH erbringt ausschließlich Leistungen nach den vorliegenden AGB und bei Werkverträgen zusätzlich nach den BBW. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die HS Service GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
1.3 Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen zwischen HS Service GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
1.4 HS Service GmbH verwendet dieses AGB nur gegenüber Unternehmern im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit.
§ 2 Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Qualität
2.1 Angebote von HS Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder sie erfolgen befristet. Ein Vertrag über Leistungen kommt entweder
- durch dessen Unterzeichnung oder
- durch schriftliche Auftragsbestätigung von HS Service GmbH oder
- dadurch, dass HS Service GmbH den Vertrag ausführt.
2.2 Maßgeblich für den Umfang, die Art und Qualität der Leistungen von HS Service GmbH sind grundsätzlich der abgeschlossene Vertrag und, sofern nicht anders vereinbart, die als verbindlich bezeichneten Projektunterlagen und sonstige Anlagen sowie bei Werkleistungen das Pflichtenheft (vgl. § 1 der BBW). Sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn HS Service GmbH diese als verbindlich schriftlich bestätigt hat.
2.3 HS Service GmbH erbringt die Leistungen in der vertraglich vereinbarten Qualität sowie nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Vorgaben der Kunden bedürfen der Schriftform.
2.4 Über Gespräche zur Präzisierung oder Veränderung vertraglicher Gegebenheiten, insbesondere des Leistungsgegenstandes, kann HS Service GmbH Gesprächsnotizen anfertigen. Die Notizen werden beiderseits verbindlich, wenn HS Service GmbH sie dem Kunden überlässt und dieser nicht binnen einer Woche schriftlich mit Begründung widerspricht. HS Service GmbH wird den Kunden auf diese Wirkung jeweils hinweisen.
2.5 Angaben und Darstellungen in Produkt- und Projektbeschreibungen, Dokumentationen etc. stellen keine Garantieerklärung von HS Service GmbH für die Beschaffenheit von Arbeitsergebnissen, Projekten oder Leistungen dar, es sei denn, HS Service GmbH erklärt dies ausdrücklich und schriftlich.
2.6 Sofern HS Service GmbH Entwicklungen nach Vorgaben und Spezifizierungen des Kunden vornimmt oder sofern HS Service GmbH Computerprogramme oder sonstige Komponenten Dritter oder des Kunden selbst in Entwicklungen integriert oder eigene Entwicklungen des vorgegebenen Komponenten anpasst, übernimmt HS Service GmbH keine Verantwortung für die technischen und rechtlichen Eigenschaften dieser Fremdkomponenten. Insbesondere stellt der Kunde HS Service GmbH von Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen HS Service GmbH wegen Verletzung von fremden Patenten, Urheberrechten, Marken oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend machen.
2.7 Es bleibt HS Service GmbH unbenommen, bei der Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde erteilt HS Service GmbH rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, prüft zeitnah die Arbeitsergebnisse und rügt mögliche Störungen und Mängel unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen. HS Service GmbH verzichtet in keinem Fall auf den Einwand verspäteter Untersuchung und Rüge.
3.2 Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich oder nützlich ist, unterstützt der Kunde HS Service GmbH bei der Vertragsdurchführung unentgeltlich dadurch, dass er rechtzeitig und im erforderlichem Umfang z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, das entsprechende EDV-Umfeld, Telekommunikationseinrichtungen und Daten zur Verfügung stellt und bei Spezifikationen, Tests, Abnahmen etc. mitwirkt. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für HS Service GmbH, der ermächtigt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen verbindlich abzugeben und zu empfangen.
3.3 Der Kunde testet gründlich alle Arbeitsergebnisse, Entwicklungen und Anpassungen auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Er wird nach dem Stand der Technik seine Daten sichern, die Programme überprüfen, Störungsdiagnosen vornehmen und andere Sicherungsvorkehrungen treffen.
3.4 Bei Software-Einführungsprojekten ist Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen von HS Service GmbH, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur sowie die vom Kunden bereitszustellende Software einzeln und im Zusammenspiel einwandfrei laufen und dass insbesondere das Netzwerk den Vorgaben der Hersteller für die jeweilige Software genügt und einen Betrieb ohne Einschränkungen erlaubt.
3.5 Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht nach, ist HS Service GmbH berechtigt, Leistungen zurück zu halten. Sonstige Rechte von HS Service GmbH bleiben hiervon unberührt. Leistet HS Service GmbH dennoch, wird der Mehraufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Mehraufwand, der HS Service GmbH dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, lückenhafter oder nachträglich berichtigter Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
§ 4 Leistungstermine, Verzögerungen
4.1 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem HS Service GmbH durch von ihr nicht zu vertretenden Umständen (z.B. ohne Verschulden von HS Service eintretende Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfälle von Mitarbeitern, Hardware oder Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Das gleiche gilt für den Zeitraum, in dem HS Service GmbH auf Informationen, Mitwirkungshandlungen oder auf eine Entscheidung des Kunden zu einem Nachtrags-Angebot wartet.
4.2 Außer bei Zahlungspflichtgen gerät HS Service GmbH nur durch Mahnung in Verzug, Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Kunden gesetzte Fristen für die Leistung oder Nacherfüllung müssen angemessen sein, sie dürfen in der Regel nicht kürzer als 10 Arbeitstage sein.
4.3 Wenn der Kunde eine Projekt- oder Vertragsstörung zu vertreten hat, stellt HS Service GmbH die Mehrkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
5.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem über die Leistungen abgeschlossenen Vertrag oder der Auftragsbestätigung von HS Service GmbH. Sofern die Vertragspartner keine anderweitige Regelung getroffen haben, erfolgt die Vergütung nach Aufwand in Form von Tagessätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von HS Service GmbH.
5.2 Sofern nicht anders geregelt, decken die Tagessätze eine Arbeitszeit von 8 Stunden ab. Ein darüberhinausgehender Arbeitsaufwand pro Tag wird anteilig vergütet. Bei Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie bei Nachtarbeit (ab 20.00 Uhr) wird ein 50 % iger Zuschlag hinzugerechnet. Die An- und Abfahrtszeiten der Mitarbeiter von HS Service GmbH zum Geschäftssitz des Kunden sowie Leistungen, die HS Service GmbH an anderen Orten nach Aufforderung des Kunden erbringt, werden von HS Service für die Reisezeit der jeweiligen Mitarbeiter mit 50 % des anteiligen vereinbarten Tagessatzes berechnet. Kosten für Spesen, Fahrtkosten und Übernachtungen werden separat in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn 1. Kl., Flugzeug Business Class) und Übernachtungskosten nach Aufwand, Verpflegung jeweils pauschal nach den jeweils geltenden steuerlichen Höchstsätzen.
5.3 Die erbrachten Leistungen (mit Ausnahme vereinbarter Festpreise) werden monatlich in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Festpreise grundsätzlich zu 1/3 nach Vertragsabschluss, zu 1/3 nach Erreichung des ersten vereinbarten Meilensteins und zu 1/3 nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist hierbei der Termin, an dem HS Service GmbH über die Zahlung verfügen kann.
5.4 Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige Abgaben und Zölle hinzukommen.
5.5 HS Service GmbH kann als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz verlangen. HS Service GmbH kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen, der Kunde einen niedrigeren (jedoch nicht unter dem gesetzlichen Verzugszinssatz). Befindet sich der Kunde mehr als zwei Wochen mit einer Zahlung in Verzug, ist HS Service GmbH berechtigt, bis zur Zahlung keine weiteren Lieferungen und Leistungen mehr zu erbringen. HS Service GmbH wird den Kunden vor Einstellung der Lieferungen und Leistungen schriftlich darauf hinweisen.
5.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Einzelvertrag/Auftrag aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass HS Service GmbH selbst eine grobe Vertragsverletzung begangen oder für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht, oder wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 An den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, insbesondere Software einschl. Parametrisierungen sowie zugehöriger Dokumentationen, Berichte, Zeichnungen, etc.) erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese zu eigenen Zwecken, im eigenen Betrieb und in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu gebrauchen. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich hier bei den Arbeitsergebnissen, insbesondere Software, die von Dritten bezogen wurden, vorrangig aus deren Nutzungsbedingungen, die HS Service GmbH dem Kunden zur Verfügung stellen wird. Für solche Arbeitsergebnisse, die von HS Service GmbH selbst entwickelt wurden und ergänzend für die Arbeitsergebnisse, die von Dritten bezogen wurden, gelten die in den nachfolgenden Absätzen genannten Bedingungen.
6.2 Der Kunde darf Software in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatten der vertraglich bestimmten Art und Anzahl von Rechnern innerhalb des definierten Netzwerkes laden und an der dort bestimmten Anzahl und Art von Arbeitsplätzen nutzen. Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs ist er berechtigt, die Software zu vervielfältigen, die notwendigen Sicherungskopien zu ziehen, die als solche zu bezeichnen sind und die mitgelieferte Dokumentation zu gebrauchen. Vermietung, Überlassung oder Gebrauch durch und für Dritte, Timesharing-Nutzung, Nutzung im Rahmen von Online-Service-Leistungen (ASP) und Rechenzentrumstätigkeiten oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Software für Dritte sind grundsätzlich ohne Zustimmung von HS Service GmbH nicht erlaubt. Der Kunde erhält Software, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich in der ausführbaren Version (Maschinenprogramm).
6.3 Alle anderen Verwertungsarten, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die Verbreitung von Software und den sonstigen Arbeitsergebnissen bedürfen der Zustimmung von HS Service GmbH. Die in der Software und den sonstigen Arbeitsergebnissen enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
6.4 Der Kunde darf die Software und die sonstigen Arbeitsergebnisse nur mit schriftlicher Erlaubnis der HS Service GmbH an Dritte veräußern. HS Service GmbH wird die Erlaubnis erteilen, wenn der Kunde vor der Weitergabe schriftlich versichert, dass er die Nutzung der Software und sonstigen Arbeitsergebnisse endgültig einstellt und keine Kopien zurückbehalten hat und wenn sich der Dritte HS Service GmbH gegenüber schriftlich zur Einhaltung der vertraglichen Nutzungs- und Weitergabe-Regeln verpflichtet. Der Kunde überlässt dem Dritten Datenträger, die Dokumentation und sonstige Unterlagen im Original.
6.5 Den Vertragspartnern bleibt es unbenommen, einzelne individuelle programmierte Software und sonstige Arbeitsergebnisse einvernehmlich ausdrücklich als "Exklusiv-Material" zu bezeichnen. In diesem Fall erhält der Kunde das ausschließliche, übertragbare, unwiderrufliche und zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Nutzungs- sowie Eigentumsrecht. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, Software und sonstige Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu überarbeiten, zu verbreiten, Dritten zum Vertrieb zu überlassen, vorzuführen, sie wirtschaftlich zu verwerten und darüber öffentlich zu berichten. Der Kunde erhält hierbei den Quellcode incl. der Entwicklungsdokumentation und sämtliche sonstige Unterlagen in Kopie oder im Original. HS Service GmbH ist jedoch nicht gehindert, Materialien, Software und Arbeitsergebnisse zu entwickeln und Dritten zur Nutzung zu überlassen, die dem Kunden gelieferten Exklusivmaterial ähnlich sind. Im Übrigen gelten die in diesem Paragraphen enthaltenen Nutzungsregeln für nicht als Exklusivmaterial gekennzeichnete Arbeitsergebnisse entsprechend.
6.6 Sofern HS Service GmbH dem Kunden von Dritten erstellte Software liefert, erhält der Kunde grundsätzlich Nutzungsrechte der Art und in dem Umfang eingeräumt, der den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Dritten entspricht.
6.7 HS Service GmbH räumt die oben genannten Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Ausgleichs sämtlicher Forderungen ein. HS Service GmbH kann die Einräumung der Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem erheblichen Betrag und für einen Zeitraum von mehr als einem Monat in Zahlungsverzug gerät, die vorliegenden Nutzungsbedingungen nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungspflicht nach § 9 verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufs-Androhung, bei Gefahr in Verzug auch ohne diese, nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf wird der Kunde die Software und sonstigen Arbeitsergebnisse im Original und gegebenenfalls in Kopien herausgeben und gespeicherte Programm löschen. Er wird auf Anforderungen von HS Service GmbH die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.
6.8 Außer bei Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten wird der Kunde HS Service GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn Dritte auf die Software oder Arbeitsergebnisse zugreifen wollen. Der Kunde wird Dritte auf die Rechtsinhaberschaft von HS Service GmbH und auf die gegebenenfalls nur bedingten und eingeschränkten eigenen Nutzungsrechte hinweisen. Seitenumbruch
§ 7 Gewährleistung / Mängelansprüche
7.1. Die nachfolgenden Regelungen für Mängelansprüche/Gewährleistung gelten für Leistungen von HS Service GmbH, die aufgrund von Kauf- oder Werkverträgen erbracht werden. Unterliegen die Leistungen Dienstvertragsrecht, kann HS Service GmbH bei definierten abgrenzbaren Arbeitsergebnissen ebenfalls die Anwendung der nachfolgenden Regelungen verlangen.
7.2 Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von HS Service GmbH einschließlich der von HS Service GmbH bezogenen Leistungen von Subunternehmern oder der von HS Service GmbH eingebrachten eigenen Programm-Module liegt. Kein Fehler ist daher eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Mängel der Standard-Software, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, schadhaften Daten etc. resultiert. HS Service GmbH weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen der Software zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf des betreffenden Programms und anderen Programmen führen können. Der Kunde wird deshalb nachdrücklich vor eigenmächtigen Veränderungen der Programme gewarnt, der Kunde trägt insoweit das Risiko allein.
7.3. Der Kunde wird alle Leistungen und HS Service GmbH unverzüglich untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung rügen. Der Projektleiter des Kunden trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Hierzu gehören die Anfertigung eines Mängelberichts, von Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten, von Zwischen- und Testergebnissen und anderer zur Veranschaulichung des Fehlers geeigneter Unterlagen. Der Kunde überlässt HS Service GmbH im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mängelbeseitigung.
7.4. HS Service GmbH kann Gewährleistung zunächst durch Nach-Erfüllung erbringen. Die Nach-Erfüllung erfolgt nach Wahl von HS Service GmbH durch Überlassung eines neuen Programm- oder Dokumentationsstandes oder dadurch, dass HS Service GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist durch Nach-Erfüllung eine völlige Fehlerbeseitigung möglich. Der Kunde wird einen neuen Programmstand auch dann übernehmen, wenn dies zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.
7.5 Fehler werden von den Vertragspartnern wie folgt eingeteilt:
- Kategorie 1: Die Leistung kann nicht genutzt werden. Der Fehler kann nicht mit organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlich vertretbaren Hilfsmitteln umgangen werden.
- Kategorie 2: Die Nutzung der Leistung ist beeinträchtigt, kann jedoch im Wesentlichen erfolgen. Der Fehler kann mit organisatorischen und sonstigen, wirtschaftlich vertretbaren, Hilfsmitteln umgangen werden.
- Kategorie 3: Der Fehler hat keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit der Leistung. Die Nutzung der Leistung ist nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.
7.6. Falls die Nach-Erfüllung nach mehr als zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Anschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wie z.B. Aufwendung-Ersatz für Mängelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten.
7.7 Ist die Fehlerursache für den Kunden nicht erkennbar, so wird HS Service GmbH die Fehlerursache erforschen. Weist HS Service GmbH nach, dass ihr der Mangel nicht zugerechnet werden kann, insbesondere weil nicht geeignete Hardware verwendet worden ist, die R/3 Software mangelhaft ist oder der Mangel auf Eingriffen des Kunden beruht, so kann HS Service GmbH Aufwendungs-Ersatz für ihre Leistungen verlangen.
7.8 Im Falle einer Pflichtverletzung von HS Service GmbH kann der Kunde nur dann Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen und vom Vertrag zurück treten, wenn der Kunde, soweit hierfür nach dem Gesetz eine Fristsetzung des Kunden für die Leistung oder Nach-Erfüllung erforderlich und nicht im Einzelfall entbehrlich ist, HS Service GmbH die Beanstandung konkret benannt und die Vertragsverletzung konkret gerügt hat. Weiterhin muss der Kunde zusammen mit der Fristsetzung angedroht haben, nach erfolglosem Fristablauf die Leistung von HS Service GmbH abzulehnen und Schadensersatz, statt der Leistung zu fordern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Reagiert HS Service GmbH auf da Beseitigungsverlangen des Kunden, um die Störung zu beseitigen, so wird der Kunde zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit binnen 10 Arbeitstagen nach Ablauf der gesetzten Frist auf Anforderung von HS Service GmbH endgültig erklären, ob er am bestehenden Vertrag festhält.
7.9 Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, unterrichtet der Kunde HS Service GmbH unverzüglich schriftlich, HS Service GmbH wird nach ihrer Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen. HS Service GmbH kann die betroffenen Leistungen gegen gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Leistungen austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist. Der Kunde darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. HS Service GmbH wehrt die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Anspruchswehr verbundenen Kosten und Schäden frei, wobei die Freistellung durch die Regelung in § 8 (Haftung) begrenzt wird und soweit die Schäden nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen.
7.10 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt:
- bei Sachmängeln 1 Jahr
- bei Rechtsmängeln 1 Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen die gelieferte Anlage oder Software heraus verlangt werden kann, liegt
und
- im Übrigen entsprechend der gesetzlichen Regelung.
Wurde ein Sach- oder Rechtsmangel bewusst verschwiegen oder liegt Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vor, gilt ebenfalls die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 8 Haftung
8.1 Die nachstehenden Regelungen unter 8.2 bis 8.5 gelten unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs gleichermaßen für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und /oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.2. HS Service GmbH haftet für einfache Fahrlässigkeit bei Verzug, Unmöglichkeit und sonstigen Formen verschuldensabhängiger Haftung nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), und zwar wie folgt:
- Die Haftung ist der Art nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden musste.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
- Die Haftung ist der Höhe nach auf 50 % des Vertragswertes und maximal 50 TEUR pro Schadensfall und insgesamt auf höchstens 50 % des Vertragswertes und maximal 250 TEUR begrenzt.
- Die kumulierten Ansprüche aus Gewährleistung und Haftung sind der Höhe nach kumuliert auf höchstens 50 % des Vertragswertes und maximal 250 TEUR begrenzt.
8.3. HS Service GmbH haftet unbeschränkt nur für die grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder leitenden Angestellten und/oder für Vorsatz. Für die grobe Fahrlässigkeit sonstiger Angestellter und/oder Erfüllungsgehilfen haftet HS Service GmbH nur im Umfang und nach Maßgabe der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gemäß § 8.2.
8.4 Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßigen und gefahrenentsprechenden Datensicherungsmaßnahmen eingetreten wäre. Im Übrigen gilt für mangelhafte Datensicherung durch den Kunden § 254 BGB.
8.5 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder des Nichtvorhandenseins der garantierten Beschaffenheit und/oder aufgrund von Garantien im Sinne des § 443 BGB oder § 639 BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Geheimhaltung, Verwahrung
9.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Sie dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
9.2 Nicht von der Geheimhaltungsverpflichtung erfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich waren oder die dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder die ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus.
§ 10 Vertragsende, Kündigung
10.1 Werkverträge kann der Kunde jederzeit kündigen. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung (§649 BGB).
10.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne definiertem Vertragsende kann, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, jeder Vertragspartner den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zum Monatsende kündigen.
10.3 Jeder Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- der andere Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, er das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, oder wenn ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- Ansprüche des anderen Vertragspartners gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird.
Der Kündigung aus wichtigem Grund muss eine schriftliche Abmahnung mit Kündigungsandrohung und Fristsetzung vorausgehen, es sei denn, die Verzögerung wäre für den Kündigenden unzumutbar.
§ 11 Schlichtung
11.1 Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsgesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (Schöne Aussicht 30, 61348 Bad Homburg) anzurufen, um den Streit ganz oder teilweise vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Schlichtungsordnung fair und ausgewogen ist, die Schlichter neutral sind, die Schlichtung nicht zu einer Bindung an Tatsachenfeststellungen führt und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten offenbleibt.
11.2 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Vertragspartner wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt die Hemmung der Verjährung.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Kunden dürfen bei HS Service GmbH für interne Zwecke gespeichert werden.
12.2 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftform-Erfordernis kann selbst nur ausdrücklich und schriftlich von den Vertragspartnern aufgehoben werden. Die Vertragspartner genügen der Schriftform-Erfordernis auch durch die Versendung von Dokumenten per Fax und per E-mail, Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten diese unvollständig sein, so wird das Vertragsverhältnis im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
12.4 Sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Köln. HS Service GmbH hat das Recht, auch an dem Gerichtsstand des Kunden oder an jedem anderen nach nationalem oder internationalem Recht zuständigen Gerichtsstand zu klagen.